Ein Schlüsseldienst-Fachmann war wegen des Vorwurfs des Wuchers angeklagt. Er hatte einer Wohnungsinhaberin für das Öffnen einer Wohnungstür 800,57 Euro abgenommen. Dabei war die Tür nur ins Schloss gefallen, nicht verriegelt. Der Angeklagte wurde aber freigesprochen.
Geschäftsführer - Löffler: Gesellschaftsrecht , Handelsrecht und Steuerrecht
Abzocke und Wucher: So erkennen Sie einen seriösen Schlüsseldienst
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Privatsphäre in Gefahr
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Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft für das Vorverfahren - KSBS
RA Michael C. Schneider auf P.I. - Nahtodforschung Deutschland
Die miesen Geschäfte der Schlüsseldienst-Mafia
Schluss mit dem ewigen Aufschieben' von 'Hans-Werner Rückert' - Buch - '978-3-593-50148-2
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Urteil: Nicht jede teure Schlüsseldienst-Abrechnung ist Wucher