Wer eine Wärmedämmung an seinem Altbau anbringen möchte, kann unter Umständen ein Problem bekommen: Steht das Haus direkt an der Grundstücksgrenze, ragt die Wärmedämmung in das Nachbargrundstück hinein. Muss der Nachbar das dulden? NRW hat genau das in seinem Nachbargesetz vorgeschrieben. Aber dufte das Land das überhaupt? Dazu gibt es jetzt ein höchstinstanzliches Urteil.
Rechtsanwalt bei grenzüberschreitender Wärmedämmung
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Wärmedämmung endet an der Grundstücksgrenze
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Wärmedämmung zum Nachbarn bei Altbau erlaubt - Bundesgerichtshof - DIE RHEINPFALZ